Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen sind wir natürlich persönlich für Sie erreichbar.

Wie ist der Ablauf bei einer Anmietung?

Nachdem Sie sich für eine Garage entschieden haben, bereiten wir alle Unterlagen vor. Die Übergabe einer Garage erfolgt, nachdem beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben und nach dem Zahlungseingang der Kaution sowie der ersten Monatsmiete. Bei Übergabe der Garage wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, das den Zustand der Garage festhält. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben. Danach können Sie Ihre Garage nutzen.

Ab wann können die Garagen gemietet werden?

Der Garagenhof ist planmäßig zum 1. Oktober 2020 in Betrieb genommen worden. Sofern der gewünschte Garagen-Typ noch verfügbar ist, kann eine Anmietung sofort erfolgen.

Bei Interesse stellen Sie eine Mietanfrage  über die Kontakt-Seite.

Wie hoch ist die Kaution, die ich hinterlegen muss?

Zu Mietbeginn ist je gemieteter Garage eine Kaution in Höhe von 300 € zu leisten.

Wie erfolgt die Mietzahlung?

Die monatliche Miete wird per SEPA-Lastschrift-Mandat vom Konto des Mieters eingezogen. Die Zahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete erfolgt per Überweisung.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Ja, die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.

Wie können die Garagen kombiniert werden?

Alle MUMAX-Garagen können sowohl nebeneinander als auch hintereinander verbunden werden. Es ist also möglich zwei oder mehrere Garagen nebeneinander zu buchen, die dann zu einer großen Fläche, mit entsprechend vielen Toren, kombiniert werden. Ebenso sind Garagen in der Länge kombinierbar. Auf diese Weise können Räume von bis zu 16 m Tiefe und einer Breite von z. B. 3,50 m, 7,00 m, 10,50 m etc. entstehen. Bereits die Kombination von zwei MUMAX-Small-Garagen hat eine Fläche von 49 m².

Was darf in den Garagen nicht gelagert werden?

Die Lagerung von

  • Waffen, Munition und explosiven Stoffen aller Art
  • Drogen, Suchtmitteln oder ähnlichen Stoffen
  • Giftmüll, Sondermüll, Problemstoffen, Restmüll
  • brennbaren Flüssigkeiten, Druckgasbehältern, Gefahrstoffen aller Art
  • verderblichen Waren und lebenden Tieren
  • Chemikalien und wassergefährdenden Stoffen

ist untersagt.

Wie kann ein Mietvertrag gekündigt werden?

Nach den ersten 6 Monaten Mietdauer kann der Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.

Haben die Garagen einen Stromanschluss?

Jede Garage verfügt auf Wunsch über einen 230 V-Stromanschluss mit eigenem Zähler und FI-Schalter. Es sind je Garage ein Lichtschalter und eine Feuchtraumsteckdose vorhanden. Ein 400 V-Anschluss kann gegen Aufpreis installiert werden.

Wie wird der Strom abgerechnet?

Sofern Strom gewünscht ist, werden eine monatliche Zählergebühr in Höhe von 4,95 € sowie je verbrauchter KWh 0,35 € jeweils zzgl. 19 % MwSt. abgerechnet. Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt halbjährlich und bei Auszug. Bei Buchung eines 400 V-Anschlusses erfolgt die Abrechnung des verbrauchten Stroms quartalsweise.

Gibt es einen Wasseranschluss?

Die Garagen verfügen nicht über einen Wasseranschluss.