Nachdem Sie sich für eine Garage entschieden haben, bereiten wir alle Unterlagen vor. Die Übergabe einer Garage erfolgt, nachdem beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben und nach dem Zahlungseingang der Kaution sowie der ersten Monatsmiete. Bei Übergabe der Garage wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, das den Zustand der Garage festhält. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben. Danach können Sie Ihre Garage nutzen.
Der Garagenhof ist planmäßig zum 1. Oktober 2020 in Betrieb genommen worden. Sofern der gewünschte Garagen-Typ noch verfügbar ist, kann eine Anmietung sofort erfolgen.
Bei Interesse stellen Sie eine Mietanfrage über die Kontakt-Seite.
Zu Mietbeginn ist je gemieteter Garage eine Kaution in Höhe von 300 € zu leisten.
Die monatliche Miete wird per SEPA-Lastschrift-Mandat vom Konto des Mieters eingezogen. Die Zahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete erfolgt per Überweisung.
Ja, die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.
Alle MUMAX-Garagen können sowohl nebeneinander als auch hintereinander verbunden werden. Es ist also möglich zwei oder mehrere Garagen nebeneinander zu buchen, die dann zu einer großen Fläche, mit entsprechend vielen Toren, kombiniert werden. Ebenso sind Garagen in der Länge kombinierbar. Auf diese Weise können Räume von bis zu 16 m Tiefe und einer Breite von z. B. 3,50 m, 7,00 m, 10,50 m etc. entstehen. Bereits die Kombination von zwei MUMAX-Small-Garagen hat eine Fläche von 49 m².
Die Lagerung von
- Waffen, Munition und explosiven Stoffen aller Art
- Drogen, Suchtmitteln oder ähnlichen Stoffen
- Giftmüll, Sondermüll, Problemstoffen, Restmüll
- brennbaren Flüssigkeiten, Druckgasbehältern, Gefahrstoffen aller Art
- verderblichen Waren und lebenden Tieren
- Chemikalien und wassergefährdenden Stoffen
ist untersagt.
Nach den ersten 6 Monaten Mietdauer kann der Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
Jede Garage verfügt auf Wunsch über einen 230 V-Stromanschluss mit eigenem Zähler und FI-Schalter. Es sind je Garage ein Lichtschalter und eine Feuchtraumsteckdose vorhanden. Ein 400 V-Anschluss kann gegen Aufpreis installiert werden.
Sofern Strom gewünscht ist, werden eine monatliche Zählergebühr in Höhe von 4,95 € sowie je verbrauchter KWh 0,35 € jeweils zzgl. 19 % MwSt. abgerechnet. Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt halbjährlich und bei Auszug. Bei Buchung eines 400 V-Anschlusses erfolgt die Abrechnung des verbrauchten Stroms quartalsweise.
Die Garagen verfügen nicht über einen Wasseranschluss.